Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren – ein guter Start in eine sichere Zukunft

Mit dem Regionalgesetz vom 22. September 2025, Nr. 6 wurden Maßnahmen für die Förderung der Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren eingeführt.

Veröffentlichungsdatum:

22.12.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, das Vorsorgesparen zu fördern, in dem ein Anreiz für den Beitritt zur Zusatzvorsorge in den ersten Lebensjahren geboten wird, um der Bevölkerung während des gesamten Lebens und nicht erst nach Erreichen des Rentenanspruchs Sicherheit und Sorgenfreiheit zu bieten.

Für jedes neugeborene Kind (geboren ab 01.01.2025) wird von der Region ein Beitrag ausgezahlt, der für die Einschreibung des Kindes in eine Zusatzrentenform bestimmt ist. Der Beitrag der Region steht auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder ab dem Datum der Maßnahme betreffend die Adoption oder die Überlassung zur Betreuung zu.

Der zustehende Beitrag wird direkt in die Zusatzrentenform eingezahlt, in der die minderjährige Person eingeschrieben ist.

Details zur Förderung können dem beiliegenden Anhang entnommen werden.

Einschreibung in eine Zusatzrentenform in den ersten Lebensjahren

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Zuletzt aktualisiert: 22.12.2025, 12:19 Uhr

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